Öffentlichkeitsarbeit

Bürger und Betroffene sollen rechtzeitig über Ziele und Zwecke von Planungen sowie über deren Auswirkungen unterrichtet werden. Der Gesetzgeber sieht dies im § 3 BauGB vor (insbesondere für die bauleitplanerischen Instrumente des Flächennutzungs- plans und des Bebauungsplans). Aber auch informelle Planungen oder örtliche Satzungen bedürfen der Öffentlichkeitsarbeit.

Öffentlichkeit stellen nicht nur Bürger und Betroffene dar, sondern auch politische Gremien, Institutionen und sonstige öffentliche oder private Entscheidungsträger, die von der Consequent GmbH rechtzeitig und umfassend informiert und in den Entscheidungs- und Abstimmungsprozess eingebunden werden. Hierzu bedient sich die Consequent GmbH vielfach der interkommunikativen Verfahren wie Klausurtagungen oder Arbeitskreise.

Ausstellungen, Planungszeitungen und Bürgerforen werden je nach Bedarf sowohl inhaltlich vorbereitet als auch betreut.  Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen bestimmen die Größenordnung und die Bedeutung des Vorhabens den Bedarf und Aufwand an Kommunikation. Hierfür kann die Consequent GmbH auf vielfältige, mit ihren Auftraggebern abgestimmte Tätigkeiten verweisen.